Gründe, um die Polizei zu callen mit G

  • Allgemeiner Begriff für Übergriffe, klarer Notrufgrund.

  • Schweres Verbrechen, sofort Polizei rufen.

  • Diebstahl von Geld, typischer Grund für Anzeige.

  • Akute Gefahrensituation rechtfertigt Polizeiruf.

  • Schwere Straftat, wird von Polizei ermittelt.

  • Falsche Fahrtrichtung, lebensgefährlich, Notruf.

  • Konkreter Diebstahl, klarer Grund für Polizeianruf.

  • Schwere Straftat, Gefangener auf der Flucht.

  • Sammelbegriff für schwere Delikte, Polizei nötig.

  • Ernsthafte Straftat mit Gewalt, Polizei zuständig.

  • Großfeuer, kombiniert Feuerwehr und Polizei-Einsatz.

  • Klarer Diebstahl, Anzeige bei der Polizei üblich.

  • Gefundene oder gezündete Granate, sofort Notruf.

  • Geplanter oder laufender Raub von Geld, Polizei ruft man.

  • Gilt als Ordnungswidrigkeit, Polizei kann einschreiten

  • Gefundene Granate ist ernster Notfall, Polizei rufen

  • Drogenfund melden, Polizei sichert und ermittelt

  • Schweres Delikt, Polizei klar zuständig

  • Konkreter Diebstahlgrund, Polizei verständigen

  • Akuter Angriff mit Gas, sofort Notruf 110 wählen

  • Bei starker, anhaltender Belästigung Polizei möglich

  • Schwerstes Verbrechen, internationale Strafverfolgung

  • Bewaffnete Banden­schlägerei, Polizei einschalten

  • Bewaffneter Bandenangriff, klare Notruf-Situation

  • Giftfund oder Vergiftung, Polizei und Notarzt rufen

  • Brand im Garten, Feuerwehr und oft Polizei nötig

  • Gefährliches Gasleck, Notruf 110/112 sofort wählen

  • Tötungsdelikt oder Leichenfund, sofort Polizei

  • Bei Körperverletzung darf und soll man Polizei rufen

  • Körperliche Gewalt, Polizei rufen wegen Angriff.

  • Diebstahl von Geld ist Straftat, Polizei zuständig.

  • Schwerer Diebstahl/Überfall, klarer Notrufgrund.

  • Bandenkriminalität, kann sehr gefährlich werden.

  • Großer Raubüberfall, absoluter Fall für die Polizei.

  • Versuchter Giftmord/Anschlag, sofort Notruf wählen.

  • Bewaffnete Bandenkriege, akute Lebensgefahr.

  • Sachbeschädigung durch Sprayen, Polizei kann kommen.

  • Schwere Straftat, Störung der Totenruhe.

  • Plötzliches Verschwinden von Geld, Verdacht auf Diebstahl.

  • Angriff durch mehrere Personen, akute Gewaltlage.

  • Körperliche Auseinandersetzung, Polizei zur Klärung.

  • Schweres Gewaltverbrechen, Polizei muss sofort hin.

  • Störung der Totenruhe, klarer Fall für die Polizei.

  • Gefundenes Schusswaffe melden, wichtige Gefahr.

  • Mögliche Gasexplosion, sofort Notruf wählen.

  • Umgangssprache für Kriminelle, Polizei-Sache.

  • Schwere bewaffnete Gewalt, Notfall mit Einsatz.

  • Gras verkauft
  • Gefahr durch wildes Tier, Behörden/Polizei rufen.

  • Ausgebrochenes Wildtier, Polizei bzw. Einsatzkräfte.

  • Vergiftungsverdacht, Notruf und Polizei verständigen.

  • Körperverletzung, Polizei kann einschreiten.

  • Schwerer Unfall, Notruf 112 bzw. Polizei alarmieren.

  • Explosivwaffen sind hochgefährlich, Polizei rufen.

  • Tötung durch Gift ist Kapitalverbrechen, Polizei.

  • Klarer Straftatbestand, dafür ruft man die Polizei

  • Bewaffneter oder gefährlicher Täter im Haus = 110

  • Ausgebrochener Gorilla wäre akute Gefahr, Polizei+Zoo

  • Diebstahl eines Instruments ist anzeigepflichtig

  • Gefängnisausbruch wäre absoluter Großalarm für Polizei

  • Schwere Gewaltstraftat, da ruft man sofort die Polizei

  • Allgemeine Gaunerei = Betrug/Diebstahl, Polizei zuständig

  • Verdächtige Person kann man der Polizei melden

  • Drogenhandel ist Straftat, Polizei informieren

  • Giftgasangriff wäre Terrorlage, klarer Notrufgrund

  • Einbrecher im Haus, klassischer 110‑Notruf

  • Diebstahl, auch vom Gartenzwerg, ist anzeigepflichtig

  • Mut- oder Vandalismusschaden, Polizei kann eingeschaltet werden

  • Einbruch in Garage ist Straftat, Polizei rufen

  • Schlägerei im Gang ist akute Gefahr, Polizei rufen

  • Tötungsdelikt, dringend 110 wählen

  • Gewalttätige Auseinandersetzung, Polizei einschalten

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